Brandschutzbeauftragter München

Wie in der DGUV Information 205-003 beschrieben, verpflichten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Schutz von Menschen

Brandschutzbeauftragter München – Wie in der DGUV Information 205-003 beschrieben, verpflichten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen die Betreiber von Anlagen oder Unternehmer, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu beauftragen Vertrauen, z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall, Wasser oder Datenschutzbeauftragte. Aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen werden in Betrieben Brandschutzbeauftragte benötigt, die dank ihrer qualifizierten Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Ansprechpartner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Als Brandschutzbeauftragter in München und im Landkreis stehe ich Ihnen zur Verfügung und biete entsprechende Schulungen zum Thema Brandschutz an


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